Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Verträge & Leistungen der Muth SEV GmbH

§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der Muth SEV GmbH, Am Steintor 22, 06112 Halle (Saale) (i. F. „Anbieter“) in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Die im jeweiligen Vertrag und den Leistungsbeschreibungen zwischen Anbieter und Kunde getroffenen Vereinbarungen haben jedoch grundsätzlich Geltungsvorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt, sofern er diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Durchführung der Leistungen kann nicht als eine solche Zustimmung gewertet werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte, auch wenn auf sie nicht noch einmal gesondert hingewiesen wird.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Anbieters
(1) Die Hauptleistungspflichten des Anbieters bestimmen sich nach dem Angebot/Vertrag, ggfs. dem einbezogenen Pflichtenheft sowie ggfs. sonstigen in den Vertrag einbezogenen Konzepten, Skizzen und Entwürfen.
(2) Spezielle Kenntnisse des Anbieters zur Branche des Kunden werden vom Anbieter grundsätzlich nicht erwartet.
(3) Die Leistungserbringung durch vom Anbieter nach eigenem, fachlichem Ermessen beauftragte, gleichwertig qualifizierte Dritte ist zulässig, soweit aus Sicht des Kunden kein objektiv wichtiger Grund gegen die Person/Firma des/der Unterbeauftragten spricht.
(4) Der Anbieter ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Rechtskonformität der Nutzung seiner Leistungen durch den Kunden insbesondere in Hinblick auf das Datenschutzrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Wettbewerbsrecht oder gewerbliche Schutzrechte zu prüfen und/oder ihn hierzu zu beraten. Die gilt insbesondere für die für den Kunden gestalteten Marketingkampagnen, Anzeigen, sowie den Einsatz Webseiten-, Tracking-, Analysetools und Cookies.
§ 3 Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise und Pauschalen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Vereinbarte Vergütungen für Einzel-/Einmalleistungen sind nach Leistungserbringung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden. Die vereinbarte Vergütung für Dauerleistungen ist monatlich nach Leistungserbringung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.
(3) Sofern der Anbieter das Projekt in mehrere Phasen unterteilt hat, ist er nach Abschluss einer Projektphase dazu berechtigt, dem Kunden eine Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters entsprechend der Kalkulation. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der Zahlungen tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde die ggf. notwendigen Zwischenfreigaben erteilt hat. Die Rechte aus § 632a BGB bleibt unberührt.
(4) Soweit nach dem jeweiligen Vertrag oder diesen AGB Leistungen bzw. Sonder-/Mehraufwände des Anbieters nach Stundensatz vergütet werden, beträgt dieser 120,- EUR zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht hiervon abweichend ein anderer Stundensatz vereinbart wurde. Hiervon unberührt bleibt unentgeltlicher Mehraufwand im Rahmen der Gewährleistungspflichten. Die Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 1/12 Stunden (5 Minuten) abgerechnet.
(5) Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
§ 4 Vertrags-/Leistungsänderungen (Change-Request) und Mehraufwand
(1) Der Kunde ist berechtigt, Änderungen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu fordern, insbesondere wenn die Leistung ansonsten für ihn nutzlos geworden ist.
(2) Leistungsänderungen i. S. vorstehender Ziffer (1) sind dem Anbieter grundsätzlich zu vergüten.
(3) Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten auch alle sonstigen Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen.
§ 5 Termine, Fälligkeiten
(1) Es gelten grundsätzlich nur die in Schrift- oder Textform vertraglich vereinbarten Termine für die Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
(2) Festgelegte Fertigstellungs- bzw. Liefertermine sind für den Anbieter nicht verbindlich, sofern diese aus Gründen nicht eingehalten werden können, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat.
§ 6 Zwischenfreigaben und Abnahme(n)
(1) Sofern der Anbieter das Projekt in mehrere Phasen unterteilt hat, eine Phase in einer Weise fertig gestellt wurde, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, und diese Phase eine Abnahme durch den Kunden erfordert, wird der Kunde die Arbeitsergebnisse der Phase durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freigeben.
(2) Hat der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht und ist eine Abnahme einzelner oder aller Teilleistungen erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen abzunehmen, vgl. § 640 Abs.1 BGB.
§ 7 Gewährleistung / Mängel
(1) Soweit für einzelne Leistungen des Anbieters Werk-, Kauf- oder Mietvertragsrecht Anwendung finden sollte, haftet der Anbieter für Mängel nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend hiervon keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(2) Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht dem Anbieter zu.
(3) Der Kunde stellt dem Anbieter auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die dieser zur Beurteilung und Beseitigung von Mängeln benötigt.
§ 8 Haftung und Schadensersatz des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese
a) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch den Anbieter, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
b) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter oder gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
c) auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
d) der Anbieter ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat und deshalb haftet.
Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu a) bis d) besteht, haftet der Anbieter ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertrauen und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. Darüber hinaus haftet der Anbieter, soweit Schadensersatzansprüche durch eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, die gesetzlichen Vertreter der Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
(2) Sofern der Kunde die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung verletzt, so haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ausschließlich der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
§ 9 Kündigung und Laufzeiten von Dauerschuldverhältnissen
(1) Für die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen genügt die Textform.
(2) Die Parteien sind ungeachtet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rücktrittsrechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
(3) Bei Dauerleistungen beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, wenn nicht die Parteien eine abweichende Laufzeit vereinbart haben. Der Vertrag ist dann für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündbar.
§ 10 Nutzungsrechte, Referenzen
(1) An im Rahmen der Leistungen überlassenen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen des Anbieters erhält der Kunde das nicht ausschließliche Recht, diese für eigene Zwecke, insb. zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der IT-Systeme und Leistungen des Anbieters, beschränkt auf die Dauer des Vertrages einzusetzen.
(2) Von Abs. 1 für die jeweiligen Einzelleistungen abweichend geregelte Nutzungsrechtseinräumungen oder -übertragungen bleiben unberührt.
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen des Anbieters wird indes erst zugunsten des Kunden wirksam, wenn dieser die ihm obliegende Gegenleistung vollständig erbracht hat.
(4) Der Anbieter darf den Kunden auf seiner Website als Referenz nennen.
§ 11 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter mit angemessenem und zumutbarem Aufwand bei dessen Leistungserbringung kostenlos zu unterstützen, soweit die Mitwirkung des Kunden für die verzögerungs- und mangelfreie Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Bei sämtlichen Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden.
(2) Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich mitteilen.
(3) Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs-/Beistellleistung entstehender Mehraufwand kann vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 12 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und seine Präsenzen (Online & Print)
(1) Soweit der Kunde die Einbindung eigener Inhalte bei der Leistungserbringung durch den Anbieter wünscht, ist der Kunde unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt für diese Inhalte allein verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Grundsätzlich ist der Kunde dafür verantwortlich, dass seine Informationsmaterialien- und Online-Präsenzen, für die Leistungen des Anbieters erbracht werden.
§ 13 Datenschutzpflichten des Kunden
Soweit der Kunde bei Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durchführt, garantiert er dem Anbieter, dass dies im Einklang mit allen in Betracht kommenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Vorschriften geschieht. Insbesondere hat er im Falle einer Datenübermittlung an den Anbieter bzw. einer sonstigen Datenverarbeitung durch diesen in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Personen entweder in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise in die beabsichtigte Datenverarbeitung beim bzw. durch den Anbieter einwilligen oder die Datenverarbeitung anderweitig gesetzlich zulässig ist (vgl. etwa Art. 6 ff. DSGVO) oder dass dem Anbieter – sofern nötig – ein ordnungsgemäßer Auftrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs.3 DSGVO durch den Kunden erteilt wird.
§ 14 Kooperations- und Geheimhaltungspflichten der Parteien
Die Parteien werden sich wechselseitig alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten oder erstellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Parteien verpflichten sich sicherzustellen, dass sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Dokumente, gleich welcher Art, streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen den Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten Halle (Saale).